Verlängerung Verschwiegenheitserklärung
Vorstellung:
Im 715.1B steht:
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer o.g. Gruppierung bzw. eines Beschlusses
- Nachweis der Absolvierung einer Büroeinführung
- Nachweis einer Erklärung der Verschwiegenheit über die entsprechend gekennzeichneten bzw. Gremien- und Gruppenfremden Unterlagen
Für Personen mit bestehendem Bürozugang werden die o.g. Nachweispflichten ab dem 15.01.2025 angewendet.
Da die Erklärung der Verschwiegenheit noch nicht existiert, ist diese Frist nicht einhaltbar.
Ziel/Gewünschte Entscheidung am Ende der Diskussion/des TOPs:
Die Frist zu verlängern.
Beschlussvorlage:
Der FSR beschließt die Frist für die Erklärung der Verschwiegenheit bis zum 04.03. zu verlängern. Dieser Beschluss modifiziert 715.1B.