einmalige Rückerstattung KIF-Unterkunft
Vorstellung:
Bei der KIF 52.0 hat ein Mitglied der Fachschaft kurzfristig einen Nachrückerplatz zur Teilnahme erhalten. Da zu diesem Zeitpunkt die Schlafhalle schon ausgebucht war wurde eine alternative Unterkunft gewählt. Da sonst kein Mitglied der Fachschaft an der KIF teilnehmen konnte, wurde versprochen die entstanden Kosten zu erstatten. Da es jedoch keinen passenden Beschluss gibt muss dieser noch getätigt werden, damit es möglich ist das Geld zu erstatten.
Ziel/Gewünschte Entscheidung am Ende der Diskussion/des TOPs:
Der FSR beschließt einmalig die Kosten für die Unterkunft bei der KIF 52.0 zu estatten.
Beschlussvorlage:
Der FSR stellt einmalig 175,76 € für die Unterkunft bei der KIF 52.0 zu Verfügung.
Checkliste:
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Ich habe die obigen Hinweise gelesen, verstanden und beachtet. -
Wenn ich Geld brauche: Ich habe mindestens ein Angebot herausgesucht und im TOP vorgestellt sowie bei mehr als 50 € mit dem Finanzreferenten gesprochen. -
Wenn sich aus diesem TOP eine Aufgabe ergibt (z.B. etwas anschaffen, aufbauen, veranstalten etc.): Ich erkläre mich bereit, Verantwortung für die Durchführung zu übernehmen oder habe eine andere Person im TOP genannt, die sich entsprechend bereit erklärt. Dies ist nur für FSR-Menschen relevant.