Gebäudezugangsregelung
Auf der Klausurtagung wurde über das Thema Gebäudezugang ausführlich diskutiert. Nachdem ein weiteres Gespräch mit Stefan diesbezüglich erst mal verschoben wurde (siehe related Issues), würden wir gerne abschließend über das Thema diskutieren und auch einen Beschluss zu der resultierenden Regelung fassen. Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, würde ich alle, die eine Meinung zu dem Thema haben oder haben möchten, bitten, sich den Argumentationsverlauf der Tagung ein mal durchzulesen: https://md.fachschaften.org/HfAFqZMDSn-CrrR3fmex9w
Unser neuer Vorschlag für eine Beschlussvorlage ist:
Der Fachschaftsrat Informatik (FSR) beschließt die folgende Gebäudezugangsregelung für die 25 der Fachschaft vom Dekanat / der Fakultät Informatik zur Verfügung gestellten Gebäudezugangsplätze:
Der Gebäudezugang wird prinzipiell erst einmal priorisiert nach folgender Einteilung an Mitglieder*Innen der Fachschaft (angewandte) Informatik vergeben:
- 2x Sprecher*Innen FSR
- 2x Finanzreferent*Innen FSR
- 2x Kassenwärte FSR
- 2x Team Event FSR
- 2x Team Orga FSR
- 3x n-Gestirn O-Phase (optional)
- 3x Studentische Vollmitglieder*Innen im Fakultätsrat Informatik
- 2x Studentische Vollmitglieder*Innen im Prüfungsausschuss / Master-Zugangsausschuss (angewandte) Informatik
- 3x Studentische Vollmitglieder*Innen im Studienbeirat (ehemals LuSt) der Fakultät Informatik
- 4/7x frei verfügbare Plätze für den FSR, die dieser frei vergeben kann
Außerdem gelten folgende Nachrück- und Außnahmefallregelungen:
- Für den Fall, dass das Gremien-Kontingent nicht komplett genutzt wird, rücken zuerst zwei Vertreter*Innen im Prüfungsausschuss / Master-Zugangsausschuss (angewandte) Informatik nach, weitere freie Plätze werden dem FSR zugeordnet.
- Alle weiteren ungenutzten Plätze werden dem FSR zugeordnet.
- Falls eine Person sowohl Mitglied in einem der genannten Gremien ist als auch einer der anderen Statusgruppen angehört, so wird die Person dem Gremienkontingent zugeteilt und der in der anderen Statusgruppe frei werdende Platz nach den oben stehenden Regelungen vergeben.
- Falls eine Person Gebäudezugang durch andere Tätigkeit erhält oder freiwillig verzichtet, so wird ihr kein Platz aus dem Fachschaftskontigent zugewiesen. Die Nachrückregelungen oben gelten entsprechend.
Der FSR sollte bei der Vergabe seiner frei verfügbaren Plätze insbesondere folgende Statusgruppen beachten:
- Einkaufsältesten des Kiosks (muss vom FSR legitimiert werden)
- n-Gestirne der O-Phase (falls sie oben rausfallen)
- Menschen, die in Uninähe wohnen (und damit jemanden auch mal auf machen können)
- Andere gute Gründe nach Diskussion
Falls die Anzahl der Gebäudezugangsplätze erhöht werden kann, so werden die zusätzlichen Plätze ohne Änderung der restlichen Einteilung sowie Nachrück - und Außnahmefallregelungen den frei dem FSR zur Verfügung stehenden Plätzen zugeordnet. Sollte der Fall eintreten, dass die Anzahl deutlich erhöht werden kann, sollte, oder für den Fall der Verkleinerung der Anzahl, muss eine neue Regelung beschlossen werden.