\* Der Topf wurde im geprüften Zeitraum aufgelöst.<br>
\** Der Topf wurde im geprüften Zeitraum eröffnet.
Die Bestände der Kassen waren oder sind wie folgt:
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# Beanstandungen
1. Die Barkasse enthält 44,86 € zu viel.
2. In der Pfandkasse befinden sich ca. 25 € zu viel.
3. Der Gebrauchtkauf der PA Anlage (24-25/89) ist schlecht dokumentiert. Er ist durch eine E-Mail Kopie nachvollziehbar wie in §8 HWVO gefordert, jedoch exitiert keine Rechnung oder ein Zahlungsnachweis.
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# Kritisch
4. Der Gebrauchtkauf des Sessels (24-25/98) ist dokumentiert mit einer Rechnung vom Fachschaftsvorsitzenden Josua Zabel (zu seinen eigenen Gunsten). Dass er den Sessel extern gekauft hat ist hier nicht ersichtlich, ebenso fehlt ein Nachweis über den finalen Kaufpreis. Ohne weiteren Kontext könnte hier der, hoffentlich unbegründete, Verdacht der Veruntreung entstehen.
5. Die Bestellung der O-Phasen T-Shirts (24-25/157) gibt Beschluss 702.1F an, gemeint ist jedoch 721.3F. Da der Betrag über 1000€ liegt, hätten nach §2 HWVO Vergleichsangebote eingeholt und dokumentiert werden müssen, dies ist jedoch nicht passiert.
Die Kassenistbestände stimmen mit den Kassensollbeständen überein (beziehungsweise übersteigen diese, wie beanstandet). Zu allen Buchungen existieren Anordnungen und diese stimmen mit den jeweiligen Buchungen (abgesehen von den Beanstandungen) überein.
Wir empfehlen der Studierendenschaft die korrekturbedürftingen Punkte einzufordern.
Aufgrund der Punkte 4 und 5 können wir der Studierendenschaft nicht guten Gewissens empfehlen den Fachschaftsrat für die geprüfte Zeit zu entlasten.
Wir möchten die Studierendenschaft bitten kritisch über die Beanstandungen zu beraten und sich ein eigenes Urteil zu bilden.
(Wir bitten außerdem den Fachschaftsvorsitz, bis zur Fachschaftsvollversammlung einen geeigneten Preisnachweis für Punkt 4 zu erbringen.)