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Issue created Nov 03, 2021 by Lukas Kidin@LuKasMitKDeveloper

Förderung von Teilnehmenden der KIF

Vorstellung:

Lukas Kidin hat sich durch vergangene Beschlüsse und Protokolle gewälzt, um die momentane Teilnahmefinanzierung von Kiffeln zu klären.

Dabei wurde folgendes festgestellt:

  • Reisekosten werden pro Person mit 0,10€/km bezuschusst, jedoch für alle Teilnehmenden mit höchstens 500€
  • Teilnahmekosten werden insgesamt mit höchstens 300€ bezuschusst

Ein Teil wurde von der FSRK bezuschusst.

Diese Regelungen sind zum Teil von 2015 (Sitzung 323) und 2017 (Sitzung 426). In den vergangenen Jahren haben sich die Preise stark verändert.

In Betracht der nächsten KIF, die in Ulm (ca. 500km entfernt) stattfindet, könnten so, bei voller Erschöpfung, höchstens 5 Teilnehmende bezuschusst werden. Dies erscheint angesichts vergangener KIFs deutlich zu wenig (Hinweis: Die Bezuschussung der Teilnahmekosten deckte im Schnitt auf vergangenen KIFs ~10 TN bei 25€ Teilnahmekosten).

Ebenfalls die "Förderungswürdigkeit" der TN durch das Besuchen von 2 Produktiv-AKs auf der letzten KIF ist streitbar, da die letzte KIF, begründet durch den Austragungsort Dortmund, viele Helfer vor Ort benötigte, die dadurch weniger oder keine AKs besuchen konnten. Trotzdem sollten Helfer auch als förderungswürdig bezeichnet werden.

Ziel/Gewünschte Entscheidung am Ende der Diskussion/des TOPs:

Der Beschluss 426.2F wird wie in der Beschlussvorlage geändert.

Änderungen:

  • 12ct/km statt 10ct/km Fahrtkostenerstattung
  • 1200€ statt 500€ Gesamtfahrtkostenerstattung (10 TN bei 500km Entfernung)
  • Berücksichtigung von Helfenden bei der Förderungsfähigkeit (5 Stunden Engel-Schicht ≙ 1 Produktiv-AK)

Beschlussvorlage (alt): Der FsR beschließt dauerhaft und bis auf Widerruf, dass die Teilnehmer an der KIF finanziell unterstützt werden. Für die Fahrkosten wird ein Betrag von höchstens 12ct pro Person und gefahrenen Kilometer für die Nutzung eines günstigen (nicht notwendigerweise billigen) Verkehrsmittels erstattet, jedoch insgesamt maximal 1200€. Für die Teilnehmergebühr wird ein Betrag von höchstens 300€ zur Verfügung gestellt. Davon wird ein Teil von der FsRK zunächst erwartet. Sollte es die erste KIF für einen Teilnehmer sein, wird dieser auf jeden Fall ab Förderungswürdig erachtet. Es werden jedoch nur solche Teilnehmer als weiterhin förderungswürdig erachtet, die bei ihrer letzten KIF mindestens zwei produktive AKs besucht und von diesen etwas persönlich oder schriftlich auf der darauf folgenden FVV berichtet haben. Das Besuchen eines produktiven AKs kann durch das Helfen von jeweils 5 Stunden ersetzt werden.

Beschlussvorlage: Der FsR beschließt dauerhaft und bis auf Widerruf, dass die Teilnehmer an der KIF finanziell unterstützt werden. Pro KIF werden höchstens 10 Personen die Kosten erstattet. Gibt es mehr Teilnehmende, wird die Förderung entsprechend aufgeteilt.

Wer zum ersten Mal an einer KIF teilnimmt, wird immer im Sinne dieser Regelung gefördert. Bei weiteren Teilnahmen ist nur förderungsfähig, wer mindestens einen Bericht über den Besuch eines inhaltlichen AKs der geförderten KIF vorlegt. Außerdem muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Die Person ist zum Zeitpunkt der KIF Mitglied in mindestens einem Fakultäts- oder Fachschaftsgremium ist.
  • Die Person hat sich in der Zeit zwischen geförderter KIF und vorheriger KIF in der Fachschaft organisatorisch engagiert.
  • Die Person wird sich in der Zeit zwischen geförderter KIF und nachfolgender KIF in der Fachschaft organisatorisch engagieren.

Förderungsfähigen Personen wird die Teilnahmegebühr erstattet.

Förderungsfähigen Personen werden die Fahrtkosten, standardmäßig die Hin- und Rückfahrt per Bahn in der 2. Klasse, erstattet. Wenn erforderlich, können nach Absprache mit dem Finanzer auch Autofahrten erstattet werden. Für Autofahrten wird ein Betrag von höchstens 10 Cent pro Person und gefahrenem Kilometer erstattet. Von den gesamten Ausgaben wird ein Teil von der FsRK zurückerwartet.

Die KIF 50,0 wird für alle Teilnehmenden einmalig als erste KIF betrachtet.

Edited Nov 17, 2021 by Lukas Kidin
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